AGB

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden Herrn Reuan Faruq Nizam, Rewan Dienstleistungen, Bremer Str. 10, 30419 Hannover (im Folgenden: Rewan Dienstleistungen), im Bereich Umzüge und Transporte.  
Kunden von Rewan Umzüge und im Sinne dieser AGB können sowohl Unternehmer, als auch Verbraucher sein.
Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit Rewan Dienstleistungen in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.

 

2. Vertragsgegenstand

(1) Rewan Dienstleistungen erbringt Leistungen im Bereich Umzüge und Transporte. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem zwischen dem Kunden und Rewan Dienstleistungen geschlossenen Vertrag. Hierbei verpflichtet sich Rewan Dienstleistungen die vertragliche vereinbarten Leistungen zu erbringen und der Kunde die vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt im Rahmen individueller Kommunikation zwischen den Parteien.

 

3. Leistungen der Rewan Dienstleistungen

(1) Rewan Dienstleistungen ist verpflichtet die vertraglich vereinbarten Leistungen über die im Vertrag festgehaltenen Transportmittel zum vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Rewan Dienstleistungen verpflichtet sich die Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen.

(2) Rewan Dienstleistungen ist berechtigt Unterauftragnehmer einzusetzen oder die Transporte als Sammeltransporte oder Beiladungstransport durchzuführen. Im Falle vermittelter Drittleistungen haftet Rewan Dienstleistungen nur für die sorgfältige Auswahl des vermittelten Dienstleisters.

 

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hat sicherzustellen, dass Rewan Dienstleistungen rechtzeitig über die Adresse der Empfängers des Transportes informiert wird und dass die Örtlichkeiten durch Rewan Dienstleistungen gut erreichbar sind. Weiterhin verpflichtet sich der Kunde Rewan Dienstleistungen auf eine besondere Beschaffenheit des Transportgutes, insbesondere auf eine besondere Schadensanfälligkeit des Transportgutes hinzuweisen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich an empfindlichen Geräten und beweglichen Teilen entsprechende Transportsicherungen anzubringen bzw. diese anbringen zu lassen. Eine Verpflichtung zur Überprüfung der Transportsicherungen durch Rewan Dienstleistungen besteht nicht.

(3) Weiterhin verpflichtet sich der Kunde bei Abholung noch einmal zu kontrollieren, ob kein Gegenstand stehengelassen oder irrtümlich mitgenommen worden ist.

 

5. Kosten

(1) Es gelten die im Rahmen des Vertrages festgelegten Preise.

(2) Die Vergütung von Rewan Dienstleistungen wird nach der Durchführung des Auftrages seitens Rewan Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist unmittelbar bei Erhalt ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

 

6 Mehrkosten

Sofern sich im Rahmen des Auftrages nicht vom Auftrag umfasste Mehrleistungen ergeben, wird Rewan Dienstleistungen den Kunden hierüber unter Darlegung der Mehrkosten informieren. Sofern der Kunde die Durchführungen der Mehrleistungen in Auftrag gibt, verpflichtet sich der Kunde die Kosten zu tragen.

 

7. Kündigung und Widerruf des Kunden

(1) Es handelt sich bei einem Umzug und einen Warentransport um eine Dienstleistung gem. § 312g Abs. 2 Ziff. 9 BGB, so dass dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht.

(2) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit kündigen. Sofern die Kündigung nicht auf Gründen beruht, die in der Sphäre von Rewan Dienstleistungen liegen, hat Rewan Dienstleistungen einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung. Auf die vereinbarte Vergütung wird angerechnet, was Rewan Dienstleistungen in Folge der Kündigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

 

9. Haftungsbeschränkung

Die Rewan Dienstleistungen haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Rewan Dienstleistungen haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. Die Rewan Dienstleistungen haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die Rewan Dienstleistungen jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die Rewan Dienstleistungen haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen der Rewan Dienstleistungen.

 

10. Schlussbestimmungen

(1) Auf den vorliegenden Vertrag ist deutsches Recht abwendbar.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Rewan Dienstleistungen ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Hannover.

(3) Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der weiteren Klauseln dieses Vertrages unberührt.